Verfahrensmechaniker - Nichteisen-Umformung
an der Ludwig-Geißler-Schule

Der/die Verfahrensmechaniker/in im Fachbereich Nichteisen-Umformung formt Nichteisenmetalle u.a. Aluminium, Kupfer und Messing zu Halbzeugen wie Profile, Rohre, Drähte und Bleche. Neben Tätigkeiten wie Ziehen und Schmieden bedient er/sie Anlagen und Maschinen wie beispielsweise Walzen und Strangpressen. Abgesehen davon ist der/die Verfahrensmechaniker/in - Nichteisen-Umformung auch für die Vorbereitung der Fertigungsanlagen, d.h. für die Montage von Walzen und Umformwerkzeugen, für die Überwachung und Steuerung des Umformvorgangs sowie für die Wartung, Instandhaltung und Pflege seiner Anlage zuständig. Außerdem beherrscht er/sie Verfahren der Oberflächenbehandlung, kontrolliert Rohstoffe und Zwischenprodukt bezüglich ihrer Qualität und bereitet den Versand vor.

Bei der Ausbildung handelt es sich um eine duale Ausbildung, bei der die Auszubildenden zum einen in einem Hütten- oder Umformbetrieb für Nichteisenmetalle die praktische Seite ihres Berufes kennenlernen und zum anderen in der Berufsschule den theoretischen Hintergrund vermittelt bekommen.

Die Ausbildung zum/zur Verfahrensmechaniker/in - Nichteisen-Umformung ist durch das BBiG geregelt und dauert grundsätzlich 31/2 Jahre, kann aber bei guten Leistungen auf 3 Jahre verkürzt werden.

Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt und wird von der Industrie- und Handelskammer abgenommen. Sie setzt die Teilnahme an der Zwischenprüfung vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres voraus, die sich aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil zusammensetzt. Die Abschlussprüfung selbst besteht ebenfalls aus einer praktischen Komponente und einer schriftlichen. Während bei der praktischen ein Prüfstück anzufertigen und eine Arbeitsprobe abzulegen ist, befasst sich die schriftliche mit den Bereichen der Produktionstechnik und Fertigungsverfahren, der Instandhaltung, der Qualitätssicherung, der technischen Kommunikation sowie der Wirtschafts- und Sozialkunde.

Wie bei allen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelten Ausbildungsberufen ist rechtlich keine besondere schulische Vorbildung von Nöten. In der Praxis stellen die Betriebe aber hauptsächlich Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss ein.

Einige Voraussetzungen wie beispielsweise eine gute Reaktionsfähigkeit, handwerkliches Geschick und technisches Verständnis sollten allerdings mitgebracht werden.