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Der/die Verfahrensmechaniker/in im Fachbereich Nichteisen-Umformung
formt Nichteisenmetalle u.a. Aluminium, Kupfer und Messing zu
Halbzeugen wie Profile, Rohre, Drähte und Bleche. Neben
Tätigkeiten wie Ziehen und Schmieden bedient er/sie Anlagen und
Maschinen wie beispielsweise Walzen und Strangpressen. Abgesehen
davon ist der/die Verfahrensmechaniker/in - Nichteisen-Umformung auch
für die Vorbereitung der Fertigungsanlagen, d.h. für die
Montage von Walzen und Umformwerkzeugen, für die Überwachung
und Steuerung des Umformvorgangs sowie für die Wartung,
Instandhaltung und Pflege seiner Anlage zuständig. Außerdem
beherrscht er/sie Verfahren der Oberflächenbehandlung,
kontrolliert Rohstoffe und Zwischenprodukt bezüglich ihrer
Qualität und bereitet den Versand vor.
Bei der Ausbildung handelt es sich um eine duale Ausbildung, bei der
die Auszubildenden zum einen in einem Hütten- oder Umformbetrieb
für Nichteisenmetalle die praktische Seite ihres Berufes
kennenlernen und zum anderen in der Berufsschule den theoretischen
Hintergrund vermittelt bekommen.
Die Ausbildung zum/zur Verfahrensmechaniker/in - Nichteisen-Umformung
ist durch das BBiG geregelt und dauert grundsätzlich 31/2
Jahre, kann aber bei guten Leistungen auf 3 Jahre verkürzt
werden.
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt
und wird von der Industrie- und Handelskammer abgenommen. Sie setzt
die Teilnahme an der Zwischenprüfung vor Ende des zweiten
Ausbildungsjahres voraus, die sich aus einem praktischen und einem
schriftlichen Teil zusammensetzt. Die Abschlussprüfung selbst
besteht ebenfalls aus einer praktischen Komponente und einer
schriftlichen. Während bei der praktischen ein Prüfstück
anzufertigen und eine Arbeitsprobe abzulegen ist, befasst sich die
schriftliche mit den Bereichen der Produktionstechnik und
Fertigungsverfahren, der Instandhaltung, der Qualitätssicherung,
der technischen Kommunikation sowie der Wirtschafts- und Sozialkunde.
Wie bei allen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelten Ausbildungsberufen ist rechtlich keine
besondere schulische Vorbildung von Nöten. In der Praxis stellen
die Betriebe aber hauptsächlich Auszubildende mit mittlerem
Bildungsabschluss ein.
Einige Voraussetzungen wie beispielsweise eine gute
Reaktionsfähigkeit, handwerkliches Geschick und technisches
Verständnis sollten allerdings mitgebracht werden.
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