Maschinen- und Anlagenführer
an der Ludwig-Geißler-Schule

Einrichten, Rüsten und Bedienen von Maschinen stellen die Haupttätigkeitsfelder des Maschinen- und Anlagenführers dar. Aber auch das Vorbereiten und Koordinieren von Arbeitsabläufen, die Überprüfung von Maschinenfunktionen, die Inbetriebnahme sowie die Inspektion und Wartung der Maschinen gehört zu den Aufgaben eines Maschinen- und Anlagenführers. Weiterhin wird von im erwartet, dass er den Produktionsprozess überwacht, unter Umständen mehrere Maschinen gleichzeitig bedient und geforderte Qualitätsnormen erfüllt.

Die Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer findet sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule statt. Während im Ausbildungsbetrieb die praktischen Fertigkeiten trainiert werden, wird in der Berufsschule die theoretische Grundlage gelegt.

Die Ausbildungsdauer zum Maschinen- und Anlagenführer beträgt 2 Jahre, kann aber auf 1 ½ Jahre verkürzt werden.

Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt die Teilnahme an einer Zwischenprüfung voraus, die zu Beginn des Zweiten Ausbildungsjahres absolviert wird und sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammensetzt. Die Abschlussprüfung selbst wird von der Industrie- und Handelskammer abgenommen, findet am Ende der Ausbildungszeit statt und unterteilt sich in einen praktischen und einen schriftlichen Teil. Im praktischen Bereich werden Fertigkeiten wie Einrichten, Umrüsten, Bedienen und Inbetriebnehmen geprüft, während im schriftlichen Teil Produktionstechnik, Produktionsplanung und Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft werden.

Rechtlich ist für die Ausbildung zum Maschinen und Anlagenführer keine besondere schulische Vorbildung notwendig. In der Praxis werden aber hauptsächlich Auszubildende mit Hauptschulabschluss eingestellt.

Als Voraussetzung sollten die Auszubildenden allerdings räumliches Vorstellungsvermögen, technisches Verständnis und handwerkliches Geschick mitbringen.