|
Einrichten,
Rüsten und Bedienen von Maschinen stellen die
Haupttätigkeitsfelder des Maschinen- und Anlagenführers
dar. Aber auch das Vorbereiten und Koordinieren von Arbeitsabläufen,
die Überprüfung von Maschinenfunktionen, die Inbetriebnahme
sowie die Inspektion und Wartung der Maschinen gehört zu den
Aufgaben eines Maschinen- und Anlagenführers. Weiterhin wird von
im erwartet, dass er den Produktionsprozess überwacht, unter
Umständen mehrere Maschinen gleichzeitig bedient und geforderte
Qualitätsnormen erfüllt.
Die
Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer findet sowohl im
Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule statt. Während
im Ausbildungsbetrieb die praktischen Fertigkeiten trainiert werden,
wird in der Berufsschule die theoretische Grundlage gelegt.
Die
Ausbildungsdauer zum Maschinen- und Anlagenführer beträgt 2
Jahre, kann aber auf 1 ½ Jahre verkürzt
werden.
Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt die Teilnahme an einer
Zwischenprüfung voraus, die zu Beginn des Zweiten
Ausbildungsjahres absolviert wird und sich aus einem schriftlichen
und einem mündlichen Teil zusammensetzt. Die Abschlussprüfung
selbst wird von der Industrie- und Handelskammer abgenommen, findet
am Ende der Ausbildungszeit statt und unterteilt sich in einen
praktischen und einen schriftlichen Teil. Im praktischen Bereich
werden Fertigkeiten wie Einrichten, Umrüsten, Bedienen und
Inbetriebnehmen geprüft, während im schriftlichen Teil
Produktionstechnik, Produktionsplanung und Wirtschafts- und
Sozialkunde geprüft werden.
Rechtlich ist für die Ausbildung zum Maschinen und Anlagenführer
keine besondere schulische Vorbildung notwendig. In der Praxis werden
aber hauptsächlich Auszubildende mit Hauptschulabschluss
eingestellt.
Als Voraussetzung sollten die Auszubildenden allerdings räumliches
Vorstellungsvermögen, technisches Verständnis und
handwerkliches Geschick mitbringen.
|