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Der/die Feinwerkmechaniker/in oder auch „Meister/in der Präzision“ arbeitet im 1000stel Millimeterbereich und legt großen Wert auf Sorgfalt, um geforderten Qualitätsnormen gerecht zu werden. Neben der Fertigung, Montage und Inbetriebnahme von Präzisionsbauteilen für Maschinen und feinmechanische Geräte sowie deren Wartung und Reparatur, plant der/die Feinwerkmechaniker/in Arbeitsabläufe auf Grundlage technischer Zeichnungen, Skizzen und Kundeninformationen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, erlernen die Auszubildenden unter anderem verschiedene spanende Bearbeitungsverfahren, wie das Bohren, Drehen oder Schleifen, sowie die Einrichtung und Umrüstung solcher Werkzeugmaschinen. Aber auch die Bedienung von CNC- gesteuerten Werkzeugmaschinen und das Schreiben von Steuerungsprogrammen für dieselben stehen auf dem Ausbildungsplan. Aufgrund der hohen Qualitätsanforderungen lernen die Auszubildenden zudem diverse Prüfverfahren und Prüfmittel kennen.
Während der Ausbildung können je nach Ausbildungsbetrieb verschiedene Schwerpunkte zum Beispiel im Bereich Maschinenbau, Feinmechanik oder Werkzeugbau gelegt werden.
Die Ausbildung erfolgt wie in den meisten Ausbildungsberufen im dualen System. Dies bedeutet, dass der Auszubildende den überwiegenden Teil seiner Ausbildung in einem Betrieb des Metallbaus absolviert, in dem feinmechanische Erzeugnisse hergestellt und die notwendigen praktische Fertigkeiten vermittelt werden. Den anderen Teil seiner Ausbildung verbringt der Auszubildende meistens blockweise in der Berufsschule, die den theoretischen Background liefert und nach handlungsorientierten Lernfeldern organisiert ist.
Die Ausbildungsdauer ist auf 3 1 / 2
Jahre festgelegt kann aber auf 3 Jahre verkürzt werden.
Um zur Gesellenprüfung, die von der Handwerkskammer durchgeführt wird, zugelassen zu werden, müssen diverse schriftliche Ausbildungsnachweise erbracht werden und die Teilnahme an der Gesellenprüfung Teil 1 nachgewiesen werden. Teil 1 der Gesellenprüfung wird am Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt und geht mit 30% in das Gesamtergebnis ein. Teil 2 der Gesellenprüfung besteht aus einer praktischen (A) und einer schriftlichen(B) Prüfung, findet am Ende der Ausbildungszeit statt und geht mit 70% in das Gesamtergebnis ein. Der Prüfungsteil A besteht aus einer Fertigungsaufgabe (z.B. Kundenauftrag) und einem Fachgespräch, Prüfungsteil B befasst sich mit den Bereichen Fertigungstechnik, Funktionsanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde.
Da rechtlich nach BBiG keine bestimmte schulische Vorbildung nötig ist, werden überwiegend Auszubildende mit Hauptschulabschluss oder mittlerem Bildungsabschluss eingestellt.
Bestimmte Voraussetzung wie exaktes, präzises und gewissenhaftes Arbeiten, Sorgfalt, Teamfähigkeit, technisches Verständnis und handwerkliches Geschick sollten allerdings mitgebracht werden.
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