Anlagenmechaniker/in - Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
an der Ludwig-Geißler-Schule

Planung, Installation und Inbetriebnahme von Heizungs- und Belüftungsanlagen sowie von Sanitärinstallationen und Solaranlagen, aber auch deren Wartung und Instandhaltung zählen zu den wichtigsten Aufgabengebieten der Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Aber auch die Installation und Prüfung von elektrischen Baugruppen für komplexe Steuerungs- und Regelungssysteme sowie die Planung und Vorbereitung von Arbeitsabläufen auf Grundlage technischer Unterlagen sind im Tätigkeitsfeld des/der Anlagenmechanikers/in inbegriffen. Zum Tätigkeitsfeld eines/einer Anlagenmechanikers/in gehört weiterhin Kunden in Fragen der Energieeinsparung und der Wirtschaftlichkeit fachkundig zu beraten. Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, lernen die Auszubildenden während ihrer Ausbildung neben dem Schweißen, Löten und Brennschneiden auch die manuelle und maschinelle Bearbeitung von Blechen, Rohren und Profilen.

Die Ausbildung zum Anlagenmechaniker/in - Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik erfolgt in der Regel im dualen Ausbildungssystem, d.h. sowohl in einem Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule. Ausbildungsbetriebe sind normalerweise Installationsbetriebe der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, in welchen die Auszubildenden an wechselnden Lernorten unter Anleitung eines Ausbilders schrittweise an ihre Aufgaben herangeführt werden. Großen Wert wird schon während der Ausbildungszeit sowohl auf Baustellen als auch in der Werkstatt auf Selbstständigkeit und kundenfreundliches Verhalten gelegt.

Der theoretische Hintergrund für eine erfolgreiche Ausübung des Berufs wird in der Berufsschule erarbeitet. Die stoffliche Vermittlung orientiert sich an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen und ist nach Lernfeldern gegliedert.

Die Ausbildungsdauer ist auf 3 1 / 2 Jahre festgelegt kann aber auf 3 Jahre verkürzt werden.

Die Teilnahme an der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung setzt diverse schriftliche Leistungsnachweise und die Teilnahme an der Zwischenprüfung, die aus einem praktischen und einem mündlichen Teil besteht und vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres abgelegt wird, voraus. Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung beinhaltet einen praktischen Teil A, in dem eine Arbeitsaufgabe (z.B. Kundenauftrag) mit Fachgespräch zu absolvieren ist und einem schriftlichen Teil B, der Fragen zu den Bereichen Arbeitsplanung, Anlagenanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde enthält. Abgenommen werden die Prüfungen je nach Bereich sowohl von der Industrie- und Handelskammer als auch von der Handwerkskammer.

Wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen wird keine bestimmte schulische Vorbildung vorausgesetzt. In der Regel werden allerdings von den Betrieben überwiegend Auszubildende mit Hauptschulabschluss eingestellt.

Kriterien wie handwerkliches und technisches Geschick, Teamfähigkeit, freundlicher kundenorientierter Umgang sowie Sorgfalt und Konzentrationsfähigkeit werden in der Regel vorausgesetzt.