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Planung, Installation und Inbetriebnahme von Heizungs- und
Belüftungsanlagen sowie von Sanitärinstallationen und
Solaranlagen, aber auch deren Wartung und Instandhaltung zählen
zu den wichtigsten Aufgabengebieten der Anlagenmechaniker/in für
Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Aber auch die Installation
und Prüfung von elektrischen Baugruppen für komplexe
Steuerungs- und Regelungssysteme sowie die Planung und Vorbereitung
von Arbeitsabläufen auf Grundlage technischer Unterlagen sind im
Tätigkeitsfeld des/der Anlagenmechanikers/in inbegriffen. Zum
Tätigkeitsfeld eines/einer Anlagenmechanikers/in gehört
weiterhin Kunden in Fragen der Energieeinsparung und der
Wirtschaftlichkeit fachkundig zu beraten. Um diesen Aufgaben gerecht
werden zu können, lernen die Auszubildenden während ihrer
Ausbildung neben dem Schweißen, Löten und Brennschneiden
auch die manuelle und maschinelle Bearbeitung von Blechen, Rohren und
Profilen.
Die Ausbildung zum Anlagenmechaniker/in - Sanitär-, Heizungs-
und Klimatechnik erfolgt in der Regel im dualen Ausbildungssystem,
d.h. sowohl in einem Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule.
Ausbildungsbetriebe sind normalerweise Installationsbetriebe der
Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, in welchen die
Auszubildenden an wechselnden Lernorten unter Anleitung eines
Ausbilders schrittweise an ihre Aufgaben herangeführt werden.
Großen Wert wird schon während der Ausbildungszeit sowohl
auf Baustellen als auch in der Werkstatt auf Selbstständigkeit
und kundenfreundliches Verhalten gelegt.
Der theoretische Hintergrund für eine erfolgreiche Ausübung
des Berufs wird in der Berufsschule erarbeitet. Die stoffliche
Vermittlung orientiert sich an konkreten beruflichen
Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen und ist nach
Lernfeldern gegliedert.
Die Ausbildungsdauer ist auf 3 1 / 2
Jahre festgelegt kann aber auf 3 Jahre verkürzt werden.
Die Teilnahme an der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung setzt
diverse schriftliche Leistungsnachweise und die Teilnahme an der
Zwischenprüfung, die aus einem praktischen und einem mündlichen
Teil besteht und vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres abgelegt
wird, voraus. Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung beinhaltet
einen praktischen Teil A, in dem eine Arbeitsaufgabe (z.B.
Kundenauftrag) mit Fachgespräch zu absolvieren ist und einem
schriftlichen Teil B, der Fragen zu den Bereichen Arbeitsplanung,
Anlagenanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde enthält.
Abgenommen werden die Prüfungen je nach Bereich sowohl von der
Industrie- und Handelskammer als auch von der Handwerkskammer.
Wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der
Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen wird keine bestimmte
schulische Vorbildung vorausgesetzt. In der Regel werden allerdings
von den Betrieben überwiegend Auszubildende mit
Hauptschulabschluss eingestellt.
Kriterien wie handwerkliches und technisches Geschick, Teamfähigkeit,
freundlicher kundenorientierter Umgang sowie Sorgfalt und
Konzentrationsfähigkeit werden in der Regel vorausgesetzt.
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