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Allgemeine Information
Die berufliche Weiterbildung an der Zweijährigen Fachschule ("Technikerschule") hat zum Ziel, Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung für die Übernahme von Aufgaben im mittleren Funktionsbereich von Wirtschaft und Verwaltung, für unternehmerische Selbstständigkeit oder zur Aufnahme eines weiterführenden Studiums an Hochschulen zu befähigen. Die LGS bietet die Fachrichtungen Elektrotechnik mit dem Schwerpunkt Energietechnik und Prozessautomatisierung, Maschinentechnik mit dem Schwerpunkt Maschinenbau sowie in der Teilzeitform Chemietechnik mit dem Schwerpunkt Labortechnik an.
Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, ist berechtigt die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Technikerin bzw. Staatlich geprüfter Techniker zu führen.
Studierende mit Hauptschulabschluss erhalten mit der Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt den mittleren Abschluss (Realschulabschluss), sofern die Leistungen in Deutsch und Englisch mindestens ausreichend sind. Gleichzeitig mit der Abschlussprüfung kann durch die zusätzliche Prüfung in Mathematik bzw. in Englisch (für die Fachrichtung Chemietechnik) die Fachhochschulreife erworben werden, wenn die Leistungen in Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens ausreichend sind.
Mit dem Abschluss der Zweijährigen Fachschule wird eine Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an einer Hochschule in Hessen erworben. Die gewünschte Hochschule informiert jeweils umfassend zu den Aufnahmebedingungen; das gilt auch für andere Bundesländer.
Fachrichtungen
An der LGS erfolgt die Ausbildung:
- in Vollzeitform in vier Ausbildungshalbjahren in den Fachrichtungen Elektro-/ Maschinentechnik
- in Teilzeitform in acht Ausbildungshalbjahren in den Fachrichtungen Chemie-/ Elektro-/ Maschinentechnik (Abendunterricht montags bis donnerstags jeweils von 17:30 Uhr - 20:30 Uhr).
Die Teilzeitform bietet den Vorteil, dass der Arbeitsplatz nicht aufgegeben werden muss und dass jede/r Studierende prüfen kann, ob sie/er für die Ausbildung geeignet ist.
Aufnahme
Aufnahmebedingungen
Die Aufnahme in die Zweijährige Fachschule setzt voraus:
- den Abschluss in einem anerkannten, für die Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf
- den Abschluss der Berufsschule
- eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr; in der Teilzeitform kann die erforderliche berufliche Tätigkeit während der Fachschulausbildung abgeleistet werden.
Bewerberinnen und Bewerber, die die genannten Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, können in die Zweijährige Fachschule aufgenommen werden: Sie müssen eine mindestens fünfjährige einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen und in einer Feststellungsprüfung ihre fachliche Eignung nachweisen.
Über die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern, die ihre Vorbildungsnachweise nicht in Deutschland erworben haben, entscheidet das zuständige Staatliche Schulamt.
Wenn es mehr Bewerber/innen als Ausbildungsplätze gibt, müssen sich alle Bewerber/innen der entsprechenden Fachrichtung einem Auswahlverfahren unterziehen. Dieses erstreckt sich auf Deutsch, Mathematik und berufsbezogene Inhalte. Es umfasst je eine schriftliche Arbeit und ggf. ein berufsbezogenes Kolloquium oder eine praktische Aufgabe.
Über die Möglichkeit der Aufnahme in den zweiten Ausbildungsabschnitt, z.B. nach abgeschlossener Meisterausbildung, informiert das Sekretariat der LGS.
- Anmeldetermin
Bis zum 1. Februar eines Jahres ist die Aufnahme in die Zweijährige Fachschule für das jeweils neue Schuljahr zu beantragen. Bewerbungen, die nach dem 1. Februar eingehen, werden berücksichtigt, wenn Ausbildungsplätze frei sind. Der Beginn der Ausbildung nach den Sommerferien richtet sich nach der Ferienordnung in Hessen.
Das Anmeldeformular als Download ist auch im Sekretariat erhältlich.
- Bewerbungsunterlagen
- Tabellarischer Lebenslauf, aus dem der Bildungsgang hervorgeht
- Abschlusszeugnis der Berufsschule (in beglaubigter Fotokopie oder beglaubigter Abschrift)
- Facharbeiter- bzw. Gesellenbrief (in beglaubigter Fotokopie oder beglaubigter Abschrift)
- Bescheinigungen über die Berufspraxis, aus denen Art und Dauer der Tätigkeit hervorgehen (in beglaubigter Fotokopie oder beglaubigter Abschrift)
Die Bewerber/innen erhalten spätestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung eine schriftliche Benachrichtigung über die Aufnahme. Sind die Voraussetzungen noch nicht erfüllt, so erfolgt die Aufnahme unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen bis zu Beginn der Ausbildung nachgewiesen werden.
Falls die/der Bewerber/in nicht innerhalb von 14 Tagen nach Absenden des Aufnahmebescheids schriftlich mitteilt, dass sie/er den Ausbildungsplatz annimmt, ist der Aufnahmebescheid unwirksam.
Ausbildungsinhalte
Für alle Fachrichtungen gilt:
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1.
Ausbildungsabschnitt
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2.
Ausbildungsabschnitt
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Deutsch
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Englisch
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Deutsch
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Englisch
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Politik,
Wirtschaft, Recht u. Umwelt
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Politik,
Wirtschaft, Recht u. Umwelt
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Mathematik
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Mathematik
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Berufs- u.
Arbeitspädagogik I
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Wahlpflichtbereich: Mathematik (Fachrichtung Elektro-/
Maschinentechnik) bzw. Englisch (Fachrichtung Chemietechnik) oder Unternehmensführung und Existenzgründung
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Wahlbereich:
Berufs- u. Arbeitspädagogik II
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Wahlbereich:
Berufs- u. Arbeitspädagogik II
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Für die einzelnen Fachrichtungen gilt:
Chemietechnik, Schwerpunkt Labortechnik
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1. Ausbildungsabschnitt
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2. Ausbildungsabschnitt
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Informationen beschaffen, auswerten
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Anlagen im Technikumsmaßstab betreiben
und Methoden der Informationstechnik einsetzen
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Spektroskopische Analysen durchführen
und auswerten
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Anorganische Verbindungen beschreiben,
Analysen durchführen, auswerten
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Chemische Reaktionen beschreiben,
durchführen, Reaktionseigenschaften erfassen
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Chromatographische Analysen
durchführen, auswerten
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Eigenschaften
und Zustände von Gasen, Flüssigkeiten, Feststoffen untersuchen
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Elektrochemische
Analysen durchführen, auswerten
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Organische Verbindungen
charakterisieren, Reaktionen analysieren
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Bioanalytische und umweltanalytische
Untersuchungen durchführen, auswerten
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Synthesen organischer Verbindungen
durchführen, Syntheseprodukte analysieren
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Projektarbeit
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Elektrotechnik, Schwerpunkt Energietechnik und Prozessautomatisierung
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1. Ausbildungsabschnitt
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2. Ausbildungsabschnitt
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Methoden des Projektmanagements
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Gebäudetechnische Anlagen planen, in
Betrieb nehmen, überwachen
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Informationstechnische Systeme
einrichten, anpassen, nutzen
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Antriebssysteme dimensionieren, in
Betrieb nehmen, warten
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Geräte und Baugruppen der Energie- und
Automatisierungstechnik analysieren, auswählen, prüfen
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Automatisierte Systeme
projektieren, realisieren
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Elektrische Energieerzeugungs-, Übertragungs-
und Verteilungssysteme planen, in Betrieb nehmen, ändern
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Automatisierte Systeme in Betrieb
nehmen, warten
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Anlagen und Systeme instand halten,
optimieren
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Projektarbeit
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Maschinentechnik, Schwerpunkt Maschinenbau
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1. Ausbildungsabschnitt
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2. Ausbildungsabschnitt
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Methoden des Projektmanagements
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Produkte und Betriebsmittel entwickeln,
konstruieren
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Qualitätsmanagementsysteme
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Produktionssysteme gestalten,
projektieren
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Baugruppen dimensionieren, darstellen,
gestalten
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Produktion organisieren und
optimieren
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Fertigung bauteilbezogen analysieren,
planen, bewerten, optimieren
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Projektarbeit
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Technische Systeme automatisieren
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In jedem Fach und Lernfeld sind schriftliche Leistungsnachweise zu erbringen. Nach dem ersten Ausbildungsabschnitt wird ein Jahreszeugnis erteilt. Die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt erfolgt, wenn in allen Fächern und Lernfeldern mindestens ausreichende Leistungen vorliegen. Eine mangelhafte Leistung kann durch eine befriedigende Leistung ausgeglichen werden, eine ungenügende Leistung kann nicht ausgeglichen werden.
Ziel der Projektarbeit ist das Erwerben von Kompetenzen, um Aufgaben aus dem Fachrichtungs- bzw. Schwerpunktbereich selbstständig analysieren, strukturieren und praxisgerecht lösen zu können. Es geht um praxis- und prozessorientierte Aufgaben. Die Aufgabenstellung orientiert sich an den betrieblichen Einsatzbereichen von Fachschulabsolventinnen/-absolventen. Insbesondere Projekte aus der Praxis sollen in Kooperation mit Betrieben durchgeführt werden. In der Regel bearbeiten die Studierenden eine Projektaufgabe in Teams.
Die Abschlussprüfung zum Staatlich geprüften Techniker oder zur Staatlich geprüften Technikerin ist bestanden, wenn in den Fächern des Pflichtbereichs aus dem 2. Ausbildungsabschnitt, im Fach des Wahlpflichtbereichs, in der Projektarbeit und in den beiden schriftlichen Prüfungsarbeiten mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden. Eine mangelhafte Leistung kann mit einer guten oder zwei befriedigenden Leistungen ausgeglichen, eine ungenügende Leistung kann nicht ausgeglichen werden.
Prüfungen
An der Zweijährigen Fachschule können folgende Prüfungen abgelegt werden:
- Abschlussprüfung zum Staatlich geprüften Techniker bzw. zur Staatlich geprüften Technikerin
- Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (schriftliche Prüfung im Fach Englisch bzw. im Fach Mathematik)
- TELC (The European Language Certificates) im Fach Englisch.
- Zusatzprüfung in Berufs- und Arbeitspädagogik (Ausbildereignungsprüfung).
Hinweis: Das Zeugnis über die bestandene Ausbildereignungsprüfung gilt nur in Zusammenhang mit der Abschlussprüfung der Zweijährigen Fachschule. Vor Aufnahme der Ausbildertätigkeit muss das Zeugnis über die bestandene Ausbildereignungsprüfung von der zuständigen Kammer anerkannt werden.
In Zusammenarbeit mit CertEuropA zertifiziert die LGS nach den Richtlinien des EOQ Qualitätsfachpersonal zur/zum Qualitätsbeauftragten (QB).
Die Ausbildung und Prüfung unterliegt der hessischen "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Zweijährigen Fachschulen" vom 05. Juli 2011 (ABl. 8/11) in der jeweils geltenden Fassung.
Unterrichtsgeld und Gebühren
Studierende zahlen kein Unterrichtsgeld, wenn sie ihren Wohnsitz in Hessen haben (das Gleiche gilt für andere Länder, wenn Gegenseitigkeit verbürgt ist). Für die Benutzung von Räumen, Maschinen und Geräten ist ein Ersatzgeld in Höhe von 80 EUR je Ausbildungsabschnitt zu zahlen. Prüfungsgebühren werden nicht erhoben.
Für Exkursionen, weiterführende Literatur, Taschenrechner und Material ist im Laufe der Ausbildung mit Kosten von ca. 600 EUR zu rechnen. Die Studierenden sollten über einen privaten PC verfügen.
Finanzierung
Für die Gewährung von Schüler-BAFöG ist das jeweilige Landratsamt zuständig.
Für die Gewährung von Meister-BAFöG (Finanzierungshilfen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) ist das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken zuständig.
Für den Main-Kinzig-Kreis ist dies:
Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Gießen (www.studentenwerk-giessen.de)
Otto-Behagel-Straße 23
35394 Gießen
Tel.: 0641/400080,
E-Mail: ausbildungsfoerderung@studwerk.uni-giessen.de.
Bei Soldaten auf Zeit ist eine Förderung im Rahmen des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr möglich.
Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat der Ludwig-Geißler-Schule, Tel.: 06181/9376-0.
(Stand 01/2012)
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